Ziel einer Mediation ist die Lösung eines Konflikts, wobei nach Möglichkeit auch die Hintergründe des Konflikts erkannt und geklärt werden und am Ende eine verbindliche und in die Zukunft weisende Vereinbarung der Beteiligten getroffen werden soll.
Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren steht weder die Frage nach einer eventuellen Schuld noch die Rechtslage im Vordergrund. Die Beteiligten sollen vielmehr versuchen, selbst und gemeinsam eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden.
Im Rahmen einer Mediation gibt es weitere Ziele, die in einem Gerichtsverfahren keine Rolle spielen:
- Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der späteren Kosten
- Unbürokratische Vorgehensweise
- Flexibles Verfahren
- Wiederherstellung des Rechtsfriedens
- Kürzere Verfahrensdauer
Der Mediator als unparteiische Person hat die Aufgabe, die Beteiligten darin zu unterstützen, die angestrebte gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die den Bedürfnissen und Interessen beider am Konflikt Beteiligten entspricht und den Konflikt beendet.
Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich und soll dabei vermitteln (lat.: Mediator = Mittler, mediare = vermitteln).
Für Rechtsanwälte, die als Mediatoren tätig sind, enthält § 7 a der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) eine Regelung, der zufolge Rechtsanwälte sich nur dann als Mediator bezeichnen dürfen, wenn sie eine geeignete Ausbildung nachweisen können. Rechtsanwalt Hans H. Sponheimer hat die Fachausbildung Mediation beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) erfolgreich absolviert und darf sich seitdem Mediator nach § 7a BORA nennen.
Der Mediator muss neutral, unabhängig, unparteiisch sein. Dies verbietet es, dass ein Rechtsanwalt in einem Fall mediiert, mit dem er zuvor als Anwalt befasst war. Ebenso ist eine anwaltliche Tätigkeit nach der Mediation unter dem Gesichtspunkt der Verschwiegenheitspflicht und des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen ausgeschlossen, es sei denn, der Anwalt würde im gemeinsamen Interesse und im Auftrag aller an der Mediation beteiligten Parteien tätig.
Falls eine Mediation für Sie im Einvernehmen des oder der weiteren am Konflikt Beteiligten in Frage kommt: Ein erstes Informationsgespräch, das zum einen dazu dienen soll, herauszufinden, ob Mediation ein Weg für Sie ist und in dem zum anderen die Konditionen besprochen werden können, ist kostenlos! Gern können Sie sich mit uns in Verbindung setzen!