
Geht es bei Ihnen um eine Scheidung, um elterliche Sorge, Ehegattenunterhalt, Unterhalt von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Gewaltschutz oder sonstige Fragen auf dem Gebiet des Familienrechts, sind wir gern für Sie da. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Trennung und Scheidung
Eine Scheidung kann eines der stressigsten Ereignisse im Leben eines Menschen sein. Fachanwalt für Familienrecht Hans H. Sponheimer ist erfahren im Umgang mit allen Aspekten des Scheidungsverfahrens, von der Einreichung des ersten Antrags bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Fachanwalt für Familienrecht Hans H. Sponheimer setzt sich dafür ein, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben.
Sorgerecht für Kinder
Das Wohl Ihrer Kinder hat ebenso oberste Priorität. Fachanwalt für Familienrecht Hans H. Sponheimer hilft Eltern bei der Aushandlung und Festlegung von Sorgerechtsregelungen, die dem Kindeswohl dienen. Unabhängig davon, ob Sie ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht anstreben, bietet Fachanwalt für Familienrecht Hans H. Sponheimer Ihnen das Fachwissen und die Unterstützung, die für ein günstiges Ergebnis erforderlich sind.
Unterhalt für Kinder und Ehegatten
Die Sicherung der finanziellen Stabilität für Sie und Ihre Kinder ist von entscheidender Bedeutung. Fachanwalt für Familienrecht Hans H. Sponheimer hilft Ihnen bei der Berechnung der angemessenen Unterhaltszahlungen für Kinder und Ehegatten auf der Grundlage staatlicher Richtlinien und individueller Umstände. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie einen fairen Betrag erhalten oder zahlen, der Ihrer finanziellen Situation und Ihren Bedürfnissen entspricht.
Zugewinnausgleich
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens kann im Scheidungsverfahren ein strittiges Thema sein. Fachanwalt für Familienrecht Hans H. Sponheimer ist versiert darin, diese Auseinandersetzungen zu führen und die Vermögenswerte, auf deren Übertragung Sie Anspruch haben, Ihnen zu sichern. Die Kanzlei arbeitet daran, Ihre finanzielle Zukunft zu schützen, indem eine gerechte Aufteilung des ehelichen Vermögens einschließlich Immobilien und aller anderen Vermögenswerte sichergestellt wird.
Übrigens:
Geht es bei Ihnen um Fragen des Verkehrszivil-, straf- oder ordnungswidrigkeitsrechts, des Arbeitsrechts oder Mietrechts, auch dann sind Sie bei uns richtig. Darüber hinaus finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen, welche Ihr Rechtsproblem jedoch nicht lösen können. Deshalb:
Rufen Sie an. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen.
Ihre Rechts- und Fachanwaltskanzlei Sponheimer & Ody
Telefon: 0671 83 88 0-0
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