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Geht es bei Ihnen um eine Scheidung, um elterliche Sorge, Ehegattenunterhalt, Unterhalt von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Gewaltschutz oder sonstige Fragen auf dem Gebiet des Familienrechts, sind wir gern für Sie da. Geht es um Fragen des Verkehrszivil-, straf- oder ordnungswidrigkeitsrechts, des Arbeitsrechts oder Mietrechts, auch dann sind Sie bei uns richtig. Bei sonstigen Fragestellungen auf dem Gebiet des Zivilrechts und der vorgenannten Fachgebiete, die wir speziell und ausschließlich bearbeiten, können wir ebenfalls für Sie tätig werden. Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen, welche Ihr Rechtsproblem jedoch nicht lösen können. Deshalb: Rufen Sie an. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können!